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Widerruf wegen Überschreitung des geschätzten Auftragswertes und Budgetüberschreitung

JudikaturBVwGGunter Estermann , Mario SideritsRPA 2014, 213 Heft 4 v. 1.8.2014

Normen: BVergG 2006 § 13, BVergG 2006 § 139 Abs 2 Z 3

Die lediglich aus einem einzigen vorangehenden Vergabeverfahren herangezogenen Preise der Bieter stellen keine taugliche Grundlage für eine sachkundige Ermittlung des geschätzten Auftragswertes dar. Auch fünf erfasste Ausschreibungen sind zu wenig.

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