SA GA Paolo Mengozzi, 23.01.2014, C-15/13
Datenlotsen Informationssysteme
In der vorstehenden Nr 34 habe ich bereits auf die grundlegenden Merkmale der Kontrolle wie über eigene Dienststellen, wie sie von der Rechtsprechung festgelegt wurden, hingewiesen. In den Nrn 39 bis 41 habe ich hingegen auf die Ratio hingewiesen, die der In-House-Ausnahme zugrunde liegt und die auch den Sinn des Erfordernisses der Kontrolle wie über eigene Dienststellen erklärt.