Normen: BVergG 2006 § 2 Z 20 lit a, BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 103, BVergG 2006 § 122
Es liegt ein Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz vor, wenn die Teilnahmeantragsunterlagen keine Aussage über die Größe und die Zusammensetzung der Kommission sowie über das von ihr einzuhaltende Verfahren bei der Bewertung enthalten.