BVA, 26.11.2013, N/0103-BVA/10/2013-26
BVergG § 106 Abs 7
Eine Prüfung der Gleichwertigkeit setzt voraus, dass das angebotene Produkt so genau spezifiziert ist, dass erkennbar ist, welches Produkt angeboten ist.
BVA, 26.11.2013, N/0103-BVA/10/2013-26
BVergG § 106 Abs 7
Eine Prüfung der Gleichwertigkeit setzt voraus, dass das angebotene Produkt so genau spezifiziert ist, dass erkennbar ist, welches Produkt angeboten ist.