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Gleichwertigkeit bei einer Bieterlücke

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2014/33RPA 2014, 114 Heft 2 v. 1.4.2014

BVA, 26.11.2013, N/0103-BVA/10/2013-26

BVergG § 106 Abs 7

Eine Prüfung der Gleichwertigkeit setzt voraus, dass das angebotene Produkt so genau spezifiziert ist, dass erkennbar ist, welches Produkt angeboten ist.

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