EGV Art 296, BVergG 2006 § 10, BVergG 2006 § 313 Abs 2
Über die Anwendbarkeit des BVergG 2006 sowie die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden kann die Auftraggeberin nicht disponieren und können solche Festlegung auch nicht bestandsfest werden.EGV Art 296, BVergG 2006 § 10, BVergG 2006 § 313 Abs 2
Über die Anwendbarkeit des BVergG 2006 sowie die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden kann die Auftraggeberin nicht disponieren und können solche Festlegung auch nicht bestandsfest werden.