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VwGH: Unvollständige Übermittlung des Vergabeaktes gibt der Antragstellerin Recht

JudikaturBeatrix LehnerRPA 2014, 11 Heft 1 v. 1.2.2014

EGV Art 296, BVergG 2006 § 10, BVergG 2006 § 313 Abs 2

Über die Anwendbarkeit des BVergG 2006 sowie die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden kann die Auftraggeberin nicht disponieren und können solche Festlegung auch nicht bestandsfest werden.

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