VKS Wien, 21.02.2013, VKS-59244/13
WVRG 2007 § 22 Abs 2, BVergG 2006 § 324 Abs 2
Unternehmer, die gleichgelagerte Interessen wie der Antragsteller haben, können durch die begehrte Entscheidung der Vergabenachprüfungsbehörde nicht in ihren Rechten verletzt werden (vgl Gruber in S/A/F/T, BVergG2 Rz 27 zu § 324 und die dort zitierte Judikatur). Bei dieser Sachlage ist für den Senat nicht ersichtlich, in welchen „rechtlich geschützten Interessen“ die Antragstellerin durch die Ergebnisse des gegenständlichen Nichtigerklärungsverfahrens unmittelbar betroffen sein könnte.