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EuGH: Was vergaberechtlich zusammen gehört, darf der Auftraggeber nicht trennen.

JudikaturHubert ReisnerRPA 2013, 287 Heft 5 v. 1.11.2013

Art 1 lit c RL 93/37/EWG , Art 6 Abs 1 RL 93/37/EWG , Art 6 Abs 4 RL 93/37/EWG

Ob ein Bauwerk im Sinne von Art 1 lit c RL 93/37/EWG vorliegt, ist im Hinblick auf die wirtschaftliche und technische Funktion des Ergebnisses der Arbeiten der öffentlichen Aufträge zu beurteilen.

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