BVergG 2006 § 128 Abs 1, BVergG 2006 § 128 Abs 3, BVergG 2006 § 131 Abs 1, BVergG 2006 § 325 Abs 1
Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Zuschlagsentscheidung rechtswidrig ist. Danach ist in einem zweiten Schritt die Wesentlichkeit einer angenommenen Rechtswidrigkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens zu prüfen.