TVerg-NG § 15 Abs 4, BVergG § 332 Abs 5
Feststellungsanträge sind unzulässig, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß in einem Nachprüfungsverfahren hätte geltend gemacht werden können.
UVS Tirol, 14.03.2013, UVS-2012/K4/2499-12 „Organisation und Durchführung des flächendeckenden, bodengebundenen Rettungsdienstes in Tirol“