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UVS Tirol: Zur (Un-)Bekämpfbarkeit nachträglicher Vertragsänderungen

JudikaturAndreas SteindlRPA 2013, 188 Heft 3 v. 1.6.2013

TVerg-NG § 15 Abs 4, BVergG § 332 Abs 5

Feststellungsanträge sind unzulässig, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß in einem Nachprüfungsverfahren hätte geltend gemacht werden können.

UVS Tirol, 14.03.2013, UVS-2012/K4/2499-12 „Organisation und Durchführung des flächendeckenden, bodengebundenen Rettungsdienstes in Tirol“

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