SrVergRG § 22, BVergG 2006 § 334
Sämtliche Planungsleistungen eines (Bau-)Vorhabens sind für die Berechnung des Auftragswertes zusammenzuzählen und sohin für die Wahl des Vergabeverfahrens maßgeblich.SrVergRG § 22, BVergG 2006 § 334
Sämtliche Planungsleistungen eines (Bau-)Vorhabens sind für die Berechnung des Auftragswertes zusammenzuzählen und sohin für die Wahl des Vergabeverfahrens maßgeblich.