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Einzelzuständigkeit des BVA zur Entscheidung über den Barauslagenersatz

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/12RPA 2013, 52 Heft 1 v. 1.2.2013

BVA, 11.07.2012, N/0015-BVA/08/2012-120

AVG 1991 § 6, BVergG 2006 § 306, ABGB § 7

In Verfahren betreffend eine eV und dazu akzessorischen Verfahren ist aus teleologisch systematischen Gründen der Senatsvorsitzende entsprechend den Wertungen des § 306 BVergG 2006 gemäß § 6 AVG zur Entscheidung auch über Barauslagen- (auferlegungs-) fragen zur Bescheiderlassung zuständig - § 7 ABGB.

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