BVA, 22.06.2012, N/0053-BVA/08/2012-93
BVergG 2006 § 229 Abs 1 Z 4, BVergG 2006 § 269 Abs 1 Z 1, BVergG 2006 § 325 Abs 1
Die im Sachverhalt aufgezeigte rechtskräftige Verurteilung des damaligen Geschäftsführers der Mitbeteiligten, Herrn A***, am 18.1.2012 ist eine solche, die die berufliche Zuverlässigkeit der Mitbeteiligten in Frage stellt - § 229 Abs 1 Z 4 BVergG 2006. Sohin hat sich ein eignungsvernichtender Ausschlussgrund im Zeitraum zwischen Angebotseröffnung und Zuschlagserteilung realisiert, der nach dem Vorgesagten zum Ausschluss der Mitbeteiligten und sohin zum Ausscheiden der Angebote der Mitbeteiligten; und sohin insb auch zum Ausscheiden des Angebots lt angefochtener Zuschlagsentscheidung, jeweils gemäß § 269 Abs 1 Z 1 BVergG 2006, führen hätte müssen. Da nach einem derartigen Ausscheiden die Antragstellerin mit einem ihrer beiden (Varianten-)Angebote für die Zuschlagserteilung in Betracht käme, liegen sohin die Voraussetzungen für die Nichtigerklärung gemäß § 325 Abs 1 BVergG 2006 idF BGBl I 2012/10 vor.