BVA, 22.06.2012, N/0053-BVA/08/2012-93
BVergG § 187 Abs 1
Nach der hM muss Eignung beim offenen Verfahren ab Angebotseröffnung bis zur Zuschlagserteilung vorliegen, gebietet doch auch § 187 Abs 1 BVergG 2006 die Vergabe, sprich Zuschlagserteilung, an geeignete Unternehmer.