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Bindung an die gesetzlichen Feststellungstatbestände

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/3RPA 2013, 50 Heft 1 v. 1.2.2013

VwGH, 25.09.2012, 2008/04/0045

OÖ VergRSG 2006 § 2 Abs 4, OÖ VergRSG 2006 § 12 Abs 4, BVergG 2006 § 312

Ausgehend davon ist auch die im Oö. VergRSG 2006 normierte Feststellungskompetenz abschließend geregelt: Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich ist daher im Rahmen des Vergabekontrollverfahrens nicht zuständig, andere als die im Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006 (siehe § 2 leg. cit.) vorgesehenen Feststellungsbescheide zu erlassen (vgl zum Ganzen auch das zum Burgenländischen Vergaberechtsschutzgesetz ergangene hg. Erkenntnis vom 14. März 2012, Zl 2008/04/0228). Die belangte Behörde war daher für die unter Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides genannte Feststellung, die im Oö. VergRSG 2006 nicht vorgesehen ist, nicht zuständig.

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