VwGH, 25.09.2012, 2008/04/0045
VwGG § 62 Abs 1, AVG § 62
Anders als die belangte Behörde meint, ist nämlich für den Beginn der Rechtswirksamkeit eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes nicht dessen Entscheidungsdatum maßgebend (die belangte Behörde stellte darauf ab, von wann das zitierte Erkenntnis „stammt“), sondern vielmehr der Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses (vgl dazu etwa Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, S 181, mit Verweis auf VwSlg 8798/1975, und den hg. Beschluss vom 24. Februar 1986, Zl 86/10/0015, sowie die gemäß § 62 Abs 1 VwGG auch für Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes maßgebende Judikatur zu § 62 AVG, wonach die Erlassung von Bescheiden auch von Kollegialbehörden erst durch die Zustellung bzw. Verkündung des Bescheides erfolgt, so etwa die hg Erkenntnisse vom 27. September 2007, Zl 2004/11/0126, und vom 28. Oktober 2008, Zl 2008/05/0097).