Am 18.12.2012 hat der Bundeskanzler die Schwellenwerteverordnung bis 31.12.2013 verlängert. Damit ist eine Direktvergabe für Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von € 100.000,- (statt € 50.000,-) weiterhin möglich. Der Schwellenwert von € 1 Mio für nicht-offene Verfahren ohne Bekanntmachung wurde für diesen Zeitraum für den Baubereich ebenfalls verlängert. - Es bleibt zu hoffen, dass die damit beabsichtigte Konjunkturbelebung und Förderung von KMUs nicht zu Lasten eines effektiven vergabespezifischen Rechtsschutzes geht.