BVA, 03.05.2012, N/0019-BVA/10/2012-35
BVergG 2006 § 320 Abs 1, BVergG 2006 § 325 Abs 1
Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass nach der herrschenden Judikatur ein Nachprüfungsantrag eines Bieters, der auch bei Unterbleiben der von ihm behaupteten Rechtsverletzungen keine echte Chance auf Zuschlagserteilung gehabt hätte, weil nicht der in Aussicht genommene Zuschlagsempfänger, sondern ein anderer vor ihm gereihter Bieter zum Zug gekommen wäre, abzuweisen ist (vgl VwGH 30. 4. 2008, 2006/04/0065). Gleiches muss gelten, wenn lediglich Angebote der in Aussicht genommenen Zuschlagsempfängerin vor jenen der Antragstellerin zum Zug kommen werden, die jedenfalls nicht auszuscheiden sind.