vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwingendes öffentliches Interesse an der Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/79RPA 2012, 308 Heft 5 v. 1.10.2012

VfGH, 16.08.2012, B 862/12

VfGG § 85 Abs 2, VfGG § 85 Abs 4

Dem in der Beschwerdesache der A*** vertreten durch Rechtsanwältin X*** gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § 85 Abs 2 und 4 VfGG keine Folge gegeben weil, nachdem zwischenzeitig feststeht, dass das Angebot der beschwerdeführenden Gesellschaft rechtsverbindlich aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden worden ist, an der mit dem angefochtenen Bescheid ausgesprochenen Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 4. Mai 2012 ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Denn einer Zuschlagserteilung ein ausgeschiedenes Angebot steht zwingendes Vergaberecht entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!