BVA, 02.05.2012, F/0002-BVA/04/2012-24
BVergG § 49 Abs 2
Weder das Gesetz noch die Richtlinien sehen einen bestimmten Zeitpunkt vor, zum dem die freiwillige Bekanntmachung der „Zuschlagsentscheidung“ iSv § 49 Abs 2 BVergG zu erfolgen hat.
BVA, 02.05.2012, F/0002-BVA/04/2012-24
BVergG § 49 Abs 2
Weder das Gesetz noch die Richtlinien sehen einen bestimmten Zeitpunkt vor, zum dem die freiwillige Bekanntmachung der „Zuschlagsentscheidung“ iSv § 49 Abs 2 BVergG zu erfolgen hat.