BVA, 16.12.2011, N/0112-BVA/10/2011-32
BVergG § 70 Abs 3
Angesichts der Festlegung in der Ausschreibung und der ausdrücklichen Befugnis, gemäß § 70 Abs 3 BVergG Nachweise von Bewerbern oder Bietern zu verlangen, musste die Auftraggeberin aber nicht zur Verbesserung der Eigenerklärung auffordern, sondern konnte die Vorlage der in der Ausschreibung näher bezeichneten Nachweise sofort verlangen.