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Außerkrafttreten der einstweiligen Verfügung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/44RPA 2012, 237 Heft 4 v. 1.8.2012

BVA, 16.11.2011, N/0095-BVA/07/2011-31

BVergG § 329 Abs 4

Dem vom Auftraggeber mit Schriftsatz vom 7. Oktober 2011 gestellten Antrag auf Aufhebung der erlassenen einstweiligen Verfügung war nicht stattzugeben, da gemäß § 329 Abs 4 BVergG die einstweilige Verfügung mit der Entscheidung über den Nachprüfungsantrag bereits ex lege außer Kraft tritt (vgl BVA 28.4.2011, N/0108-BVA/11/2010-56).

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