BVA, 16.11.2011, N/0095-BVA/07/2011-31
BVergG § 325 Abs 1 Z 2
Des Weiteren übermittelte die vergebende Stelle dem Bundesvergabeamt mit Telefax vom 14.11.2011 die Mitteilung der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Beschäftigung des BMF vom 14.11.2011, wonach dem präsumtiven Zuschlagsempfänger keine zu berücksichtigende Bestrafung gemäß § 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz zuzurechnen ist. Entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin hat die zum Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung unterlassene Einholung der Auskunft nach § 28b AuslBG somit keinen Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens (vgl VwGH 24.2.2006, 2004/04/0127).