vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH: Kein direkter Anspruch des Bieters auf Durchsetzung allfälliger Ausschreibungsverpflichtungen nach dem Stellenbesetzungsgesetz/BThOG

JudikaturPhilipp GötzlRPA 2012, 67 Heft 2 v. 1.4.2012

BVergG 2006 § 10 Z 12, BThOG § 12 Abs 3, BThOG § 28, StellenbesetzungsG § 4, ZPO § 228

Streitigkeiten im Zusammenhang mit behaupteten Verletzungen von Ausschreibungspflichten nach dem Stellenbesetzungsgesetz/BThOG sind vor den ordentlichen Gerichten im Zivilrechtsweg auszutragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte