Projekte im Bereich der Altlastensanierung sind wegen ihrer Größe und Komplexität auch von vergaberechtlichem Interesse. Dazu hatte das Bundesvergabeamt in der in dieser Ausgabe veröffentlichten Entscheidung BVA 23.11.2011, N/0104-BVA/14/2004/11-41 „Sanierung Altlast T 5 Dachpappenfabrik Rum“ Gelegenheit vergaberechtliche Fragenstellungen zu lösen. Im Hinblick auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sei zu den wesentlichen vergaberechtlichen Fragestellungen allgemeiner Natur im Folgenden nochmals eingegangen.