Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2011 sowohl in Deutschland als auch in Österreich beträchtliche Überschüsse erzielt. Auffallend hoch ist dabei insbesondere der von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen erwirtschaftete Überschuss, der nicht zuletzt auf die gute deutsche Wirtschaftslage zurückzuführen ist.1 Ein weiterer Grund für diese Entwicklung dürfte jedoch auch intensiver vergaberechtlicher Wettbewerb und die Pflicht zur Durchführung von Vergabeverfahren zum Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a VIII SGB V sein. In diesem Zusammenhang hat sich in den letzten Jahren in Deutschland ein Sonder-Vergaberecht für die Vergabe von Rabattverträgen entwickelt, dessen spezielle Fragen nach wie vor heiß umstritten sind. Aufgrund der grundsätzlich einheitlichen unionsrechtlichen Vorgaben der Vergaberichtlinien bzw. der Judikatur des EuGH verwundert es jedoch, dass das Vergaberecht für Arzneimittel in Österreich erst langsam aus seinem „Dornröschenschlaf“ zu erwachen scheint. In der Folge soll daher kurz untersucht werden, ob rechtliche Unterschiede in Österreich die scheinbar sehr unterschiedliche Vergabepraxis der beiden Nachbarländer rechtfertigen.