UVS Steiermark, 28.03.2011, 443.8-4/2011
BVergG § 129 Abs 1 Z 7
Das Fehlen etwaiger Positionen der Ersatzteilpreisliste stellt unter Berücksichtigung dieser Judikatur jedenfalls einen verbesserungsfähigen Mangel dar, da in dieser Ersatzteilliste keine für die Zuschlagskriterien relevanten Werte enthalten sind und deshalb eine nachträgliche Einflussnahme auf die Angebotsbewertung durch die Antragstellerin ausgeschlossen ist.