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BVA: Gewichtung von bewertungsrelevanten „Parametern“ bzw „Merkmalen“ nicht erforderlich

JudikaturSebastian OberzaucherRPA 2012, 18 Heft 1 v. 1.2.2012

BVergG 2006 § 19, BVergG 2006 § 160 Abs 9 Z 5

Die aus einer Auftraggebererklärung abzuleitenden Rechtsfolgen sind danach zu beurteilen, wie die Erklärung bei objektiver Beurteilung der Sachlage zu verstehen war und somit, wie ein redlicher Erklärungsempfänger diese zu verstehen hatte. Dabei ist der objektive Erklärungswert der Ausschreibung maßgeblich.

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