BVergG 2006 § 125, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 3
Im Zuge der vertieften Angebotsprüfung hat der Bieter verbindlich Auskunft über seine Kalkulation zu geben.Es darf dem Bieter nicht überlassen werden, zu entscheiden, ob Informationen erst im Zuge des Kontrollverfahrens zur Verfügung gestellt werden.