VwGH, 22.06.2011, 2007/04/0080
Wr LVergRG 2003 § 17
Der Verwaltungsgerichtshof hat auch in Fällen des Vergaberechts ausgesprochen, dass der Prozessgegenstand im antragsgebundenen Verfahren durch den Inhalt des Antrages determiniert wird, wobei zu beachten ist, dass es für die Frage des Inhalts eines Antrages als Prozesshandlung lediglich auf die Erklärung des Willens und nicht auf den - davon abweichenden - tatsächlichen Willen des Antragstellers ankommt (vgl. das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2007/04/0037, mwN).