VwGH, 22.06.2011, 2007/04/0080
AVG 1991 § 13 Abs 3, Wr LVergRG 2003 § 17 Abs 1 Z 7
Was das zweite Argument betrifft, so ist der Beschwerdeführerin zu entgegnen, dass ihr Antrag auf Nichtigerklärung [Anm der Ausscheidensentscheidung], wie eingangs dargestellt, sehr wohl ein Begehren im Sinne des § 17 Abs. 1 Z. 7 Wiener Vergaberechtsgesetz 2003 enthielt, sodass diesbezüglich ein verbesserungsfähiger Mangel nicht vorlag. Unzulänglichkeiten des Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine