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Keine Befristung der einstweiligen Verfügung bis zur Entscheidung des Bundesvergabeamtes

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/29RPA 2011, 114 Heft 2 v. 1.4.2011

BVA, 02.02.2011, N/0008-BVA/08/2011-EV13

BvergG 2009 § 329 Abs 4

Dass dem über den stattgebenden Teil hinausgehenden Sicherungsbegehren auf ein Zuschlagsverbot bis zur Entscheidung des Bundesvergabeamtes über die Nichtigkeit in der Hauptsache keine Folge gegeben wurde, gründet sich darauf, dass ein Nachprüfungsverfahren zB auch durch Zurückziehung des Nichtigerklärungsantrags beendet werden kann, ohne dass jemals eine bescheidmäßige Entscheidung über den Nachprüfungsantrag des BVA ergehen würde.

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