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Wahrung der Geheimhaltungspflichten des Auftraggebers

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/28RPA 2011, 114 Heft 2 v. 1.4.2011

VwGH, 25.01.2011, 2006/04/0238

WLVergG § 43 Abs 3, AVG § 17

Zum letztgenannten Vorbringen ist anzumerken, dass der Beschwerdeführer als Antragsteller im Vergabekontrollverfahren nach dem Gesetz (hier: § 97 Abs. 3 Z. 5 WLVergG) die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, im Antrag darzulegen hatte. Soweit sich der Einwand, es müsse ihm zur Darlegung dieser Gründe die Einsicht in den Vergabeakt der Auftraggeberin gewährt werden, auf die Einsicht in die Angebote anderer Bieter bzw. hier in das Angebot der Zuschlagsempfängerin bezieht, ist er auf § 43 Abs. 3 WLVergG letzter Satz zu verweisen. Demnach dürfen dem Bieter aus den Angeboten nur die in dieser Bestimmung genannten Angaben zur Kenntnis gebracht werden. Soweit sich der genannte Einwand auf die nicht gewährte Einsicht in Teile des Vergabeaktes abseits der konkreten Angebote bezieht, legt der Beschwerdeführer die Relevanz des behaupteten Verfahrensmangels nicht dar, weil er nicht konkret aufzeigt, inwieweit die Einsicht in den Vergabeakt zu einem Erfolg seines Feststellungsantrages geführt hätte. Im Übrigen ist aus dem in der Beschwerde genannten § 17 AVG für den Beschwerdeführer nichts zu gewinnen, weil diese Bestimmung die Einsicht in die Akten des Behördenverfahrens regelt, nicht aber die Einsicht in die Unterlagen des privatwirtschaftlich agierenden Auftraggebers.

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