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EditorialRPA 2011, 1 Heft 1 v. 1.2.2011

Die Schwellenwerteverordnung des Bundeskanzlers wurde bekanntlich um ein weiteres Jahr verlängert. Daher besteht bis Ende 2011 die Möglichkeit der Direktvergabe für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Schwellenwert von € 100.000,- sowie die Möglichkeit für den Baubereich, nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung bis zu einem Projektwert von € 1.000.000,- durchzuführen.

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