Die Schwellenwerteverordnung des Bundeskanzlers wurde bekanntlich um ein weiteres Jahr verlängert. Daher besteht bis Ende 2011 die Möglichkeit der Direktvergabe für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Schwellenwert von € 100.000,- sowie die Möglichkeit für den Baubereich, nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung bis zu einem Projektwert von € 1.000.000,- durchzuführen.