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Tarifvertraglich determinierte Rahmenvereinbarungen fallen grundsätzlich in den Geltungsbereich der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2010/13RPA 2010, 164 Heft 3 v. 1.6.2010

EuGH SA GA Verica Trstenjak, 14.04.2010, C-271/08 Kommission/Deutschland

Art 43 EG; Art 49 EG

85. In Anbetracht meiner obigen Überlegungen komme ich zu dem Ergebnis, dass tarifvertraglich determinierte Rahmenvereinbarungen grundsätzlich in den Geltungsbereich der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit fallen. Demnach fallen die in Rede stehenden Rahmenvereinbarungen grundsätzlich auch in den Geltungsbereich der auf diese Grundfreiheiten gestützten

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