EuG, 02.03.2010, T-70/05 Evropaïki Dynamiki/EMSA
205. Daraus ergibt sich, dass die technischen Bewertungsbögen, die dazu dienen, die Bewertungen zusammenzutragen, zu denen verschiedene Bewerter gelangen, deren Meinungen offensichtlich voneinander abweichen können, keine selbständige rechtliche Bedeutung haben.