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VFGH: KEINE UNBESTIMMTHEIT DER VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE WAHL DES VERHANDLUNGSVERFAHRENS OHNE VORHERIGE BEKANNTMACHUNG

JudikaturHUBERT REISNERRPA 2009, 133 Heft 3 v. 1.3.2009

BVergG § 29 Abs 2 Z 2

Wie die Rechtsprechung des EuGH zeigt, sind diese in der Vergabe-RL und in § 29 Abs 2 Z 2 BVergG 2006 verwendeten, gleichlautenden Begriffe durchaus auslegbar. Sie lassen - wie der EuGH aufzeigt - bei richtiger Auslegung gerade keinen weiten Beurteilungsspielraum zu.

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