In seinem - auf Seite 91 in diesem Heft abgedruckten - Verordnungsprüfungsantrag vom 9.1.2009, N/0144-BVA/08/2008 und N/0158-BVA/08/2008, hegt das BVA verfassungsrechtliche Bedenken gegen die VO der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des BVA (BGBl II 366/2007), soweit damit der Gebührensatz für sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich betreffend Dienstleistungsaufträge „angepasst“ worden ist.