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Unterlassene Angebotsprüfung bzw. fehlende Angebotsniederschrift führt zur Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2009/4RPA 2009, 53 Heft 1 v. 1.1.2009

BVA, 10.12.2008, N/0138-BVA/08/2008-57

BVergG 2006 § 123, BVergG 2006 § 128 Abs 1, BVergG 2006 § 325 Abs 1

Unterlässt der Auftraggeber die gemäß § 123 BVergG 2006 gebotene Angebotsprüfung bzw unterlässt er die Verfassung der gemäß § 128 Abs 1 BVergG 2006 gebotenen Niederschrift, verstößt der Auftraggeber gegen das BVergG 2006 und verletzt die Antragstellerin in dem von dieser bezeichneten subjektiven Recht auf eine nachprüfbare Bewertung der Angebote, zumal die Angebotsbewertung als Angebotsbeurteilung insbesondere erstens Prüfung der Ausschreibungskonformität und zweitens die Bestbieterermittlung umfasst.

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