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Deutsche Krankenkassen werden überwiegend vom Staat finanziert

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2009/1RPA 2009, 48 Heft 1 v. 1.1.2009

SA GA Ján Mazák, 16.12.2008, Rs C-300/07 Hans & Christophorus Oymanns

Art 1 Abs 9 RL 2004/18/EG

33. Die Definition der Begriffs „öffentlicher Auftraggeber“ in Art. 1 Abs. 9 der Richtlinie 2004/18 lehnt sich an den Wortlaut früherer Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen an. Tatsächlich stellt die Richtlinie zu einem großen Teil eine Neufassung oder Konsolidierung sämtlicher vorangegangener Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge dar.14)14)Vgl. Urteil Ing. Aigner, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 51, mit Verweis in diesem Sinne auf Urteil Bayerischer Rundfunk u. a., in Fn. 4 angeführt, Randnr. 30.

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