BVA, 15.10.2008, N/0117-BVA/13/2008-39
BVergG § 69 Z 3
Aus § 69 Z 3 BVergG 2006 ergibt sich, dass die Leistungsfähigkeit im gegenständlichen Fall spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen muss. Es steht auch jedenfalls aufgrund des oben Gesagten fest, dass eine Benennung neuer Subunternehmer nach diesem Zeitpunkt, wie dies die A*** getan hat, für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht mehr relevant ist.