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Benennung neuer Subunternehmer nach Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht mehr relevant

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2008/46RPA 2008, 337 Heft 6 v. 1.12.2008

BVA, 15.10.2008, N/0117-BVA/13/2008-39

BVergG § 69 Z 3

Aus § 69 Z 3 BVergG 2006 ergibt sich, dass die Leistungsfähigkeit im gegenständlichen Fall spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen muss. Es steht auch jedenfalls aufgrund des oben Gesagten fest, dass eine Benennung neuer Subunternehmer nach diesem Zeitpunkt, wie dies die A*** getan hat, für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht mehr relevant ist.

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