BVergG 2002 § 67 Abs 3, BVergG 2002 § 91 Abs 1, BVergG 2002 § 105 Abs 1
Das Bestbieterprinzip kann auch dann nicht in das Billigstbieterprinzip umgedeutet werden, wenn sich der Auftraggeber zwar auf das Bestbieterprinzip festgelegt hat, eine Bestbieterermittlung jedoch mangels konkret aufgestellter Zuschlagskriterien nicht durchführen kann.