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VwGH: EINE BLOSS MANGELHAFTE BEGRÜNDUNG EINER WIDERRUFSENTSCHEIDUNG SCHADET BEI VORLIEGEN ANDERER WIDERRUFSGRÜNDE NICHT

JudikaturHUBERT REISNERRPA 2008, 325 Heft 6 v. 1.12.2008

BVergG 2006 § 187 Abs 1, BVergG 2006 § 187 Abs 4, BVergG 2006 § 254 Abs 1, BVergG 2006 § 254 Abs 5, BVergG 2006 § 278, BVergG 2006 § 325 Abs 1

Ergibt sich im Zuge des Vergabeverfahrens, dass statt eines Umbaus der bestehenden Anlage der Neubau der Anlage beauftragt werden soll, stellt dies einen sachlichen Grund für den Widerruf des Vergabeverfahrens dar.

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