BVergG 2006 § 187 Abs 1, BVergG 2006 § 187 Abs 4, BVergG 2006 § 254 Abs 1, BVergG 2006 § 254 Abs 5, BVergG 2006 § 278, BVergG 2006 § 325 Abs 1
Ergibt sich im Zuge des Vergabeverfahrens, dass statt eines Umbaus der bestehenden Anlage der Neubau der Anlage beauftragt werden soll, stellt dies einen sachlichen Grund für den Widerruf des Vergabeverfahrens dar.