Ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr hat bei deutschen Kommunen und Investoren für Unsicherheit bei der Veräußerung von kommunalen Grundstücken gesorgt. Auf der Grundlage des Urteils „Stadt Roanne“ des EuGH vom 18.1.2007 hat das OLG entschieden, dass Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand unter bestimmten Voraussetzungen dem Vergaberecht unterliegen sollen. Das OLG hat damit eine Entwicklung ins Rollen gebracht, die letztlich sogar den deutschen Gesetzgeber zum handeln bewegte und die europäische Kommission intensiv beschäftigt. Diese Entwicklung ist jüngst auch für andere Mitgliedsstaaten der EU relevant geworden, da das OLG Düsseldorf die wesentlichen Rechtsfragen dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hat.