Mit dem auf Seite 284 zusammengefassten Bescheid des BVA vom 25.8.2008 werden neue Diskussionen über die Wirkung des Ablaufs von Anfechtungsfristen und die Grenzen der Präklusion eröffnet. Es sollen nunmehr auch bestimmte zentrale Festlegungen der Ausschreibung von der Präklusion ausgenommen werden, wenn diese die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörde, die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen oder die Bestimmung der Pauschalgebühren beeinflussen.