WVRG 2007 § 33 Abs 2, BVergG 2006 § 112 Abs 4, BVergG 2006 § 331 Abs 2
Bei Prüfung der Frage, ob eine erhebliche Überschreitung der Zuschlagsfrist vorliegt, ist die der Ausschreibung zugrunde liegende Zuschlagsfrist der Dauer des Vergabeverfahrens gegenüberzustellen.