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BVA: WAHL DES BILLIGSTBIETERPRINZIPS GEMÄSS § 80 ABS 3 BVERGG 2006

JudikaturDR. KATHARINA HAHNL , DDR. JÖRG ZEHETNERRPA 2008, 226 Heft 4 v. 1.8.2008

BVergG 2006 § 80 Abs 3, Art 53 RL 2004/18/EG

Nach § 80 Abs 3 BVergG 2006 kann das Zuschlagssystem des niedrigsten Preises gewählt werden, wenn der Qualitätsstandard der Leistung in der Bekanntmachung oder in den Ausschreibungsunterlagen klar und eindeutig definiert ist.

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