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Ein Begehren ist erst mit tatsächlichem Einlangen bei der Behörde anhängig

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2008/19RPA 2008, 117 Heft 2 v. 1.4.2008

BVA, 20.02.2008, N/0005-BVA/03/2008-19

BVergG 2006 § 345 Abs 13 Z 2, AVG 1991 § 13 Abs 5

Der gegenständliche Nachprüfungsantrag gerichtet auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung sowie der Antrag

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